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Allgemeine Reisebedingungen ACCEPT-Reisen GmbH & Co. KG
1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages 1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde ACCEPT-REISEN den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung von ACCEPT-REISEN, ihrer Hinweise zu der betreffenden Reise im Prospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. 2. Zahlung 1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist bis 30 Tage vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, und muss unaufgefordert bei ACCEPT-REISEN eingegangen sein. Bitte bedenken Sie die Post- und Überweisungslaufzeiten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift der Zahlung bei ACCEPT-REISEN. 3. Vertragliche Leistungen von ACCEPT-REISEN 1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in dem für den Reisezeitraum gültigen und zur betreffenden Reise gehörenden Reiseangebot (Detailprogramm) von ACCEPT-REISEN, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich, soweit sie dem Kunden vor Vertragsabschluss vorlagen. ACCEPT-REISEN behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 4. Leistungsänderungen und Preisänderungen 1. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom ACCEPT-REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchung 1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ACCEPT-REISEN. Es wird daher empfohlen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen, die ACCEPT-REISEN ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. ACCEPT-REISEN bezahlt an den Reisegast - jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an ACCEPT-REISEN zurückerstattet worden sind. 7. Rücktritt durch ACCEPT-REISEN, Kündigung durch ACCEPT-REISEN 1. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann ACCEPT-REISEN vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn von ACCEPT-REISEN gegenüber dem Kunden zu erklären. Der Kunde erhält sämtliche auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend erstattet. 8. Kündigung wegen höherer Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl ACCEPT-REISEN als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs. 3 BGB). Danach kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. ACCEPT-REISEN ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last. 9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung durch den Reisegast 1. Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen, und dort ist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Minderungsanspruch nicht ein. 10. Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbeschränkung 1. Die vertragliche Haftung von ACCEPT-REISEN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist je Kunden und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 11. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung von Ansprüchen 1. Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber ACCEPT-REISEN unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Die genannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder ACCEPT-REISEN gegenüber anzuzeigen. 12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften 1. ACCEPT-REISEN informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 13. Information über Identität des / der ausführenden Luftfahrtunternehmen ACCEPT-REISEN ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss ACCEPT-REISEN diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu und auf der Internetseite von ACCEPT-REISEN sowie in ihren Geschäftsräumen einsehbar. Die Liste wird von der EU ständig aktualisiert. 14. Sonstiges 1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 15. Reiseveranstalter ACCEPT-Reisen GmbH & Co. KG |
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